Allgemeine Bedingungen

 

1. Außer den Sonderbedingungen, die auf der Vorderseite der Rechnung oder des Bestellscheins erwähnt und vom Kunden zur Genehmigung unterzeichnet sind, sind - unter Ausschluss von allen anderen - nur die nachstehend angeführten Bedingungen anwendbar.

 

2. Die Kostenanschläge und Preisangebote beruhen auf den aktuellen Preisen der Gehälter, Materialien und Dienstleistungen. Wenn diese unabhängig vom Willen des Verkäufers geändert werden, behält dieser sich das Recht vor, die Preise anteilig anzupassen. Der Kunde hat das Recht, die Vereinbarung innerhalb von acht Tagen zu kündigen, nachdem die Preisänderung ihm mitgeteilt worden ist.

 

3. Die Beanstandungen in Bezug auf die Lieferung und die Konformität sowie die sichtbaren Mängel, müssen uns innerhalb einer Frist von acht Tagen nach der Lieferung und jedenfalls vor der Benutzung oder dem erneuten Verkauf der Güter mitgeteilt werden.

 

4. Jede Beanstandung in Bezug auf die Rechnung muss uns innerhalb von acht Tagen ab dem Rechnungsdatum schriftlich mitgeteilt werden. Das Datum und die Nummer der Rechnung werden in der Beanstandung angegeben.

 

5. Alle unsere Rechnungen sind zahlbar in bar, außer bei gegenteiliger Bestimmung.

 

6. Wird die Rechnung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bezahlt, so werden ab dem Fälligkeitsdatum, rechtskräftig und ohne vorherige Inverzugsetzung, Verzugszinsen fällig, die dem gesetzlichen Zinssatz entsprechen. Zudem wird eine Pauschalentschädigung von 10 % des Gesamtbetrages der Rechnung fällig.

 

7. Solange die gelieferten Güter nicht bezahlt worden sind, bleiben sie Eigentum des Verkäufers.

 

8. Bei einer Anfechtung sind die Gerichte oder der Friedensrichter des Ortes, in dem die Pflichten oder eine der Pflichten (und auf die der Rechtsstreit sich bezieht) entstanden sind oder des Ortes, in dem sie ausgeführt werden müssen, örtlich zuständig.
9. Wenn es unmöglich ist, das Abkommen infolge eines Falles von höherer Gewalt, eines Streiks, einer Aussperrung, eines Streiks der anderen Partei u.a. durchzuführen, können die beiden Parteien das Abkommen beenden.

 

10. Wir behalten uns ebenfalls das Recht vor, das Abkommen im Fall von Konkurs oder notorischer Zahlungsunfähigkeit, ohne vorherige Inverzugsetzung, als rechtskräftig aufgelöst zu betrachten.

 

11. Die Unkosten in Zusammenhang mit unbezahlten Wechseln oder Schecks sowie sonstige Einforderungskosten sind nicht in der Pauschalentschädigung enthalten und werden dem Käufer getrennt berechnet.

                             

12. Wenn wir uns dazu verpflichten, Dienstleistungen oder Leistungen zu erbringen, wird ein Drittel bei Unterzeichnung des Bestellscheins bezahlt, ein Drittel zu Beginn der Leistungen oder Dienstleistungen und ein Drittel bei der Lieferung oder Fertigstellung.

 

13. Erfolgt die Zahlung nicht, behalten wir uns das Recht vor, die Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen zu unterbrechen.

 

14. Erfolgt die Zahlung nicht, behalten wir uns das Recht vor, das Abkommen für die gesamte oder für einen noch nicht ausgeführten

Teil der Arbeit als rechtskräftig aufgelöst zu betrachten, und zwar ohne daß eine vorherige Inverzugsetzung notwendig wäre.

 

15. Die Güter werden auf Gefahr des Käufers transportiert, ausgenommen die Transportgesellschaft verübt einen absichtlichen oder schwerwiegenden Fehler. Die Transportkosten sind, außer bei gegenteiliger Bestimmung, zu Lasten des Käufers.